{"id":11675,"date":"2023-04-06T13:27:59","date_gmt":"2023-04-06T13:27:59","guid":{"rendered":"https:\/\/firstbasegroundscrews.com\/allgemeine-verkaufs-und-lieferbedingungen\/"},"modified":"2023-04-06T13:27:59","modified_gmt":"2023-04-06T13:27:59","slug":"allgemeine-verkaufs-und-lieferbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/firstbasegroundscrews.com\/at\/allgemeine-verkaufs-und-lieferbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung FIRST BASE Ground Screws Benelux B.V. (nachstehend &#8222;FIRST BASE&#8220; genannt), mit Sitz in Uden, betreibt einen professionellen Gro\u00dfhandel, der sich haupts\u00e4chlich mit dem Handel und der Lieferung von Schraubfundamenten und verwandten Artikeln befasst. Alle Aktivit\u00e4ten werden sowohl in den Niederlanden als auch im Ausland ausge\u00fcbt. F\u00fcr alle Leistungen und Lieferungen der FIRST BASE gelten die hier festgelegten Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden &#8222;Allgemeine Lieferbedingungen&#8220; genannt).<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Artikel 1. Begriffsbestimmungen<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>1. In diesen Allgemeinen Lieferbedingungen werden die Begriffe und Ausdr\u00fccke, auf die im Folgenden Bezug genommen wird, wie folgt definiert:<\/p>\n\n\n\n<p>a. Auftraggeber: die Gegenpartei des Auftragnehmers sowie das Personal des Auftraggebers und Dritte, die vom Auftraggeber bei der Ausf\u00fchrung des Vertrages eingeschaltet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>b. Auftragnehmer: FIRST BASE oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen und\/oder juristische Personen und von ihnen in die Vertragsdurchf\u00fchrung eingeschaltete Dritte, als (Mit-)Verwender dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.<\/p>\n\n\n\n<p>c. Parteien: Auftraggeber und Auftragnehmer.<\/p>\n\n\n\n<p>d. Vertrag: verbindlicher, verpflichtender, mehrseitiger Rechtsakt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, der eine Willens\u00fcbereinstimmung zwischen den Parteien \u00fcber die Erstellung eines Werkes materieller Art sowie die entsprechende Lieferung von Waren und\/oder die Erbringung von Dienstleistungen f\u00fcr den Auftraggeber enth\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n<p>e. Lieferung: die \u00dcbergabe bzw. \u00dcberf\u00fchrung in die Verf\u00fcgungsgewalt des Auftraggebers und die eventuelle Installation\/Montage eines oder mehrerer Gegenst\u00e4nde und\/oder die Ausf\u00fchrung und Lieferung des geschaffenen Werks.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Artikel 2. Allgemeines<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>1. Die Allgemeinen Lieferbedingungen gelten f\u00fcr jedes (Folge-) Angebot, jeden Kostenvoranschlag und\/oder jeden Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, beispielsweise, aber nicht ausschlie\u00dflich, in Bezug auf die Lieferung von Waren und die Ausf\u00fchrung von (Montage-)Arbeiten in diesem Zusammenhang, auf die der Auftragnehmer diese Bedingungen f\u00fcr anwendbar erkl\u00e4rt hat.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Angebote und\/oder Kostenvoranschl\u00e4ge sind unverbindlich und 30 Tage ab dem Versanddatum g\u00fcltig, sofern auf dem Angebot oder Kostenvoranschlag nichts anderes angegeben ist.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Der Auftragnehmer ist insoweit nicht an den Inhalt seiner Angebote, Kostenvoranschl\u00e4ge oder Vertr\u00e4ge gehalten und auch nicht f\u00fcr die darin genannten Zahlen, Berechnungen und\/oder Preise, wenn der Auftraggeber vern\u00fcnftigerweise davon ausgehen kann, dass die Angebote oder Kostenvoranschl\u00e4ge ganz oder teilweise einen offensichtlichen Fehler (Irrtum) und\/oder Schreibfehler enthalten.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Der Auftragnehmer f\u00fchrt seine Arbeiten nur unter Geltung dieser Allgemeinen Lieferbedingungen aus. Der Auftragnehmer erkl\u00e4rt sich mit der Anwendbarkeit der vom Auftraggeber verwendeten Bedingungen (z.B. allgemeine Gesch\u00e4fts- oder Einkaufsbedingungen) nicht einverstanden, auch wenn der Auftraggeber auf diese verweist oder diese \u00fcbersendet, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Erg\u00e4nzend widerspricht der Auftragnehmer hiermit ausdr\u00fccklich den vom Auftraggeber f\u00fcr anwendbar erkl\u00e4rten Bedingungen.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Vereinbarungen zwischen Dritten und Mitarbeitern des Auftragnehmers binden den Auftragnehmer nicht, sofern sie nicht vom Auftragnehmer schriftlich best\u00e4tigt oder unverz\u00fcglich ausgef\u00fchrt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>6. M\u00fcndliche Auftr\u00e4ge oder Bestellungen sind nach den Notizen und der Auslegung des Auftragnehmers auszuf\u00fchren. Die vom Auftragnehmer gemachten Notizen und Interpretationen sind ma\u00dfgeblich.<\/p>\n\n\n\n<p>7. Abweichungen von diesen (Allgemeinen Liefer-) Bedingungen sind zwischen den Parteien nur dann verbindlich, wenn sie zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber schriftlich vereinbart worden sind.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Artikel 3. Preise<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>1. Alle Preise, die z.B. im Angebot, im Kostenvoranschlag oder im Vertrag genannt werden, sind in Euro angegeben und verstehen sich ohne Umsatzsteuer, Handels-, Transport-, Versandkosten oder andere Abgaben, es sei denn, der Auftragnehmer hat etwas anderes angegeben.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Artikel 4. Lieferung<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>1. Die im Vertrag genannte Frist f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Arbeiten und\/oder die f\u00fcr die Lieferung oder Fertigstellung genannten Fristen und\/oder Termine sind Richtwerte. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Werk in Teilen zu liefern. Die Fertigstellungsarbeiten k\u00f6nnen nach der Lieferung erfolgen. Die Inbetriebnahme der Waren und\/oder des Werks durch den Auftraggeber vor der vollst\u00e4ndigen Fertigstellung geht immer auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers und gilt ab diesem Zeitpunkt als Genehmigung (Abnahme) des fertiggestellten (Teil-)Werks und der Fertigstellung.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Wenn f\u00fcr die Ausf\u00fchrung bestimmter T\u00e4tigkeiten oder f\u00fcr die Lieferung bestimmter Sachen eine Frist vorgesehen oder vereinbart ist, handelt es sich stets um eine ann\u00e4hernde Frist. Bei \u00dcberschreitung einer Frist muss der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich in Verzug setzen und ihm eine angemessene Frist zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erf\u00fcllung des Vertrages setzen.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Hat der Kunde die Ware nach Ablauf der Lieferfrist nicht abgenommen, so werden die Waren auf seine Kosten und Gefahr zu seiner Verf\u00fcgung gelagert. Diese Waren gelten als geliefert. <\/p>\n\n\n\n<p>Es gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen f\u00fcr sie. Die Lieferung kann nach dem Ermessen des Auftragnehmers ganz oder in Teilen erfolgen. Die diesbez\u00fcglichen Rechnungen sind vom Auftraggeber gem\u00e4\u00df den geltenden Zahlungsbedingungen zu zahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Die Art der Lieferung ist stets schriftlich zu vereinbaren. Andernfalls wird die Art der Lieferung vom Auftragnehmer bestimmt.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Besteht f\u00fcr das Werk oder die Lieferung eine Herstellergarantie oder eine Garantie eines vom Auftragnehmer eingeschalteten Dritten, so hat diese Garantie Vorrang vor der Garantie des Auftragnehmers, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Artikel 5. \u00c4nderung und\/oder Erg\u00e4nzung des Vertrags<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>1. Stellt sich w\u00e4hrend der Ausf\u00fchrung des Vertrags heraus, dass es f\u00fcr seine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Ausf\u00fchrung oder auf Wunsch des Kunden notwendig ist, den Vertrag zu \u00e4ndern und\/oder zu erg\u00e4nzen, so werden die Parteien dies in gegenseitiger Absprache tun. Wird der Inhalt des Vertrages ge\u00e4ndert, so kann dies zwangsl\u00e4ufig Folgen f\u00fcr das haben, was die Parteien urspr\u00fcnglich vereinbart haben, einschlie\u00dflich einer Erh\u00f6hung oder Senkung des Vertragspreises. Der Auftragnehmer wird dies, soweit m\u00f6glich, schriftlich mitteilen. <\/p>\n\n\n\n<p>Eine solche \u00c4nderung kann eine \u00c4nderung der Frist und\/oder des Liefer- oder Fertigstellungstermins zur Folge haben. Der Auftraggeber akzeptiert die M\u00f6glichkeit, den Vertrag im Sinne dieses Artikels zu \u00e4ndern.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Im Falle einer \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung des Vertrags ist der Auftragnehmer erst dann zur Erf\u00fcllung des Vertrags befugt, wenn der Kunde dem schriftlich zugestimmt hat.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Artikel 6. Informationspflicht<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Daten und Wahlm\u00f6glichkeiten, die f\u00fcr die Erstellung eines Angebots und\/oder eines Kostenvoranschlags und\/oder f\u00fcr die Ausf\u00fchrung eines Vertrags erforderlich sind, rechtzeitig zur Verf\u00fcgung zu stellen. Durch die Bereitstellung solcher Daten garantiert der Auftraggeber die Richtigkeit dieser Daten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Artikel 7. Untersuchungspflicht und M\u00e4ngelanzeige<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>1. Unverz\u00fcglich nach Beendigung der Arbeiten und\/oder der Lieferung bestimmter Waren und\/oder Dienstleistungen durch den Auftragnehmer (oder in dessen Namen) ist der Auftraggeber verpflichtet, die gelieferten Waren auf offensichtliche M\u00e4ngel zu pr\u00fcfen und zu untersuchen, ob die Qualit\u00e4t und die Menge der gelieferten Waren mit dem Vereinbarten \u00fcbereinstimmen und den von den Parteien diesbez\u00fcglich vereinbarten Anforderungen entsprechen.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer alle M\u00e4ngelanzeigen (Reklamationen), die sich aus einer Pr\u00fcfung\/Untersuchung im Sinne des Artikel 7.1 ergeben, innerhalb von 8 Tagen nach der Entdeckung des Mangels per Einschreiben mitteilen\/melden. Soweit sich die M\u00e4ngelanzeige (Reklamation) auf gelieferte Waren und\/oder Arbeiten beziehen, die von Dritten, die nicht vom Auftragnehmer beauftragt wurden, ausgef\u00fchrt wurden, werden sie nicht ber\u00fccksichtigt. <\/p>\n\n\n\n<p>Wenn M\u00e4ngelanzeigen (Reklamationen) sp\u00e4ter als innerhalb der vorgenannten Frist bekannt werden, hat der Auftraggeber keinen Anspruch mehr auf Reparatur, Ersatz oder Schadenersatz, es sei denn, es handelt sich um einen Garantieanspruch, der in die vereinbarte Garantiezeit f\u00e4llt.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Eventuell festgestellte M\u00e4ngel berechtigen nicht zur Ablehnung des gesamten gelieferten Werks.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Die Bearbeitung einer M\u00e4ngelanzeige (Reklamation) ist unverbindlich und stellt ausdr\u00fccklich keine Anerkennung eines Schadens, einer Haftung oder eines Verschuldens dar.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Bei rechtzeitiger M\u00e4ngelanzeige (Reklamation) gem\u00e4\u00df Artikel 7.1 bleibt der Auftraggeber verpflichtet, die beauftragten Waren und\/oder die gekauften Dienstleistungen abzunehmen und zu bezahlen. Der Auftraggeber darf mangelhafte Waren nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers und nur unter den vom Auftragnehmer angegebenen Voraussetzungen zur\u00fcckgeben.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Wird eine M\u00e4ngelanzeige (Reklamation) des Auftraggebers f\u00fcr begr\u00fcndet erachtet, verpflichtet sich der Auftragnehmer ausschlie\u00dflich dazu, die Leistung dennoch ordnungsgem\u00e4\u00df zu erbringen oder, nach Wahl des Auftragnehmers, den Vertragspreis durch Gutschrift bis zur H\u00f6he dieser (Teil-)Leistung zu erstatten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Artikel 8. H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>1. H\u00f6here Gewalt liegt vor, wenn der Auftragnehmer an der Erf\u00fcllung des Vertrags zwischen den Parteien gehindert wird und\/oder diese erschwert oder verschlimmert wird.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Unter h\u00f6herer Gewalt wird in jedem Fall ein Umstand verstanden, den der Auftragnehmer bei Abschluss des Vertrags nicht ber\u00fccksichtigen konnte oder der nicht vorhersehbar war und aufgrund dessen die normale Erf\u00fcllung des Vertrags vom Auftraggeber vern\u00fcnftigerweise nicht verlangt werden kann, wie zum Beispiel Krankheit, Sabotage, Pandemien, Personalmangel, versp\u00e4tete Lieferung oder Untauglichkeit von Waren, Unzul\u00e4nglichkeiten der vom Auftragnehmer eingeschalteten Dritten, (Energie-)Ausfall, \u00dcberschwemmung, Erdbeben, Feuer, Streiks, staatliche Ma\u00dfnahmen, (Probleme mit) Genehmigungsantr\u00e4gen, Transportprobleme und Probleme mit einem beteiligten Vermieter.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Im Falle h\u00f6herer Gewalt ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag entweder f\u00fcr die Dauer der h\u00f6heren Gewalt auszusetzen oder den Vertrag aufgrund unvorhergesehener Umst\u00e4nde ganz oder teilweise aufzul\u00f6sen. Im Falle h\u00f6herer Gewalt ist der Auftragnehmer gegen\u00fcber dem Auftraggeber keinesfalls zum Ersatz von Sch\u00e4den und\/oder Kosten verpflichtet oder haftbar.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Artikel 9. Zahlung und Aufrechnung<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>1. Die Zahlung ist grunds\u00e4tzlich vollst\u00e4ndig im Voraus zu leisten. Die Lieferung erfolgt erst nach ordnungsgem\u00e4\u00dfem Eingang der vollst\u00e4ndigen Vorauszahlung beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Lieferung w\u00e4hrend des Zeitraums auszusetzen, in dem nicht alle Rechnungen vollst\u00e4ndig bezahlt sind.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Ausnahmsweise und wenn ausdr\u00fccklich und schriftlich vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Diese Zahlungsfrist ist eine strenge Frist. <\/p>\n\n\n\n<p>Erfolgt in diesem Fall die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum oder innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, befindet sich der Auftraggeber in Verzug und schuldet dem Auftragnehmer ab dem Datum des Verzugs Verzugszinsen in H\u00f6he von 1 % pro Kalendermonat, berechnet auf den Betrag der Rechnung oder den noch unbezahlten Teilbetrag.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Vom Auftraggeber geleistete Zahlungen werden stets zuerst auf Zinsen und Kosten und anschlie\u00dfend auf den am l\u00e4ngsten ausstehenden f\u00e4lligen Rechnungsbetrag angerechnet. Dies gilt unabh\u00e4ngig davon, ob der Auftraggeber angibt, dass sich die Zahlung auf eine sp\u00e4tere Rechnung oder eine andere Forderung bezieht.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Ab dem Tag, an dem sich der Auftraggeber mit einer Verpflichtung gegen\u00fcber dem Auftragnehmer in Verzug befindet, sind auch alle anderen Forderungen des Auftragnehmers gegen\u00fcber dem Auftraggeber sofort f\u00e4llig und zahlbar.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Eine Forderung des Auftragnehmers gegen\u00fcber dem Auftraggeber wird sofort f\u00e4llig, wenn der Auftraggeber (a.) in Konkurs (Insolvenz) ger\u00e4t oder ihm Zahlungsaufschub gew\u00e4hrt wird, oder (b.) ein entsprechender Antrag gem\u00e4\u00df (a.) gestellt wird, (c.) eine Pf\u00e4ndung in das Verm\u00f6gen des Auftraggebers erfolgt oder (d.) der Auftraggeber im Falle einer nat\u00fcrlichen Person stirbt.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vollst\u00e4ndige Zahlung im Voraus zu verlangen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer beauftragt, bestimmte Waren nach Ma\u00df anzufertigen. In diesem Fall wird mit der Herstellung erst nach ordnungsgem\u00e4\u00dfem Zahlungseingang begonnen. Der Auftragnehmer kann auch dann Vorauszahlung verlangen, wenn er Zweifel an der Kreditw\u00fcrdigkeit und\/oder Zahlungsf\u00e4higkeit des Auftraggebers hat, unabh\u00e4ngig davon, ob die Parteien andere Zahlungsbedingungen vereinbart haben.<\/p>\n\n\n\n<p>7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Betr\u00e4ge, die er dem Auftragnehmer schuldet, mit Betr\u00e4gen zu verrechnen, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber (angeblich) schuldet, egal aus welchem Grund. Der Auftraggeber ist im Verh\u00e4ltnis zum Auftragnehmer nicht zur Aufrechnung und\/oder Aussetzung von Zahlungen berechtigt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Artikel 10. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>1. Alle vom Auftragnehmer gelieferten Waren bleiben sein Eigentum, bis der Auftraggeber s\u00e4mtliche Zahlungsverpflichtungen gegen\u00fcber dem Auftragnehmer vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt hat.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung eines f\u00e4lligen Betrages ist der Auftragnehmer berechtigt, ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Geltendmachung den Vertrag ganz oder teilweise aufzul\u00f6sen und die Waren, auf denen der Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers ruht, als sein Eigentum zu beanspruchen, unbeschadet des Rechts des Auftragnehmers, Schadenersatz zu fordern.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nach oder besteht die begr\u00fcndete Bef\u00fcrchtung, dass er seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf Kosten des Auftraggebers aus den Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen des Auftraggebers oder von Dritten, die die Waren f\u00fcr den Auftraggeber verwahren, zu entfernen oder entfernen zu lassen. Der Auftraggeber ist zur unentgeltlichen und unverz\u00fcglichen Mitwirkung verpflichtet, insbesondere zur Auskunft \u00fcber und zum Zutritt zu allen (Gesch\u00e4fts-)R\u00e4umen und Geb\u00e4uden, in denen sich die gelieferten Waren befinden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Artikel 11. <strong>Haftung<\/strong>\u00a0<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>1. Wenn der Auftragnehmer haftet, ist diese Haftung auf das in diesem Artikel geregelte Ma\u00df beschr\u00e4nkt.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Auftragnehmer haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den jeglicher Art, die dadurch entstanden sind, dass der Auftragnehmer sich auf unrichtige und\/oder unvollst\u00e4ndige Daten verlassen hat, die vom Auftraggeber oder in dessen Namen bereitgestellt wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Im Falle einer Haftung des Auftragnehmers ist die Haftung (immer) auf den Betrag begrenzt, der von dem betreffenden Versicherer in dem betreffenden Fall ausgezahlt wird. Wenn und soweit aus einem Versicherungsvertrag, aus welchem Grund auch immer, keine Zahlung erfolgt, ist jede Haftung (immer) auf einen H\u00f6chstbetrag von EUR 10.000,00 begrenzt.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Der Auftragnehmer haftet nur f\u00fcr direkte Sch\u00e4den. Direkter Schaden ist nur den Schaden am Werk selbst und die angemessenen Kosten f\u00fcr die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Der Auftragnehmer haftet niemals f\u00fcr indirekte Sch\u00e4den und\/oder Handelsverluste im weitesten Sinne des Wortes, Folgesch\u00e4den, entgangenen Gewinn, (direkte oder indirekte) Personen- und\/oder Sachsch\u00e4den, wie auch immer sie genannt werden, die sich aus dem Kauf, der Nutzung oder dem Besitz der vom Auftragnehmer gelieferten Gegenst\u00e4nde ergeben, noch haftet der Auftragnehmer f\u00fcr solche Sch\u00e4den im Falle der Erbringung von Dienstleistungen oder der Ausf\u00fchrung von Arbeiten in Bezug auf diese Gegenst\u00e4nde oder im Falle von Dienstleistungen, die vom Auftragnehmer im Allgemeinen erbracht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Anspr\u00fcchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Erf\u00fcllung des Vertrages einen Schaden erleiden, dessen Ursache anderen als dem Auftragnehmer zuzurechnen ist.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Artikel 12. Verj\u00e4hrung und Verwirkung<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>1. Unbeschadet der gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr alle Anspr\u00fcche und Einwendungen gegen den Auftragnehmer und die von ihm in die Vertragserf\u00fcllung einbezogenen Dritten ein Jahr.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Alle Rechte und Befugnisse des Auftraggebers gegen\u00fcber dem Auftragnehmer in Bezug auf Schaden und\/oder Nichterf\u00fcllung verj\u00e4hren in jedem Fall ein Jahr nach dem Ereignis oder der Unterlassung (Nichterf\u00fcllung), aus dem\/der sich der Schaden oder die Nichterf\u00fcllung ergibt und f\u00fcr das\/die der Auftragnehmer haftet.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Artikel 13. <strong>IP-Rechte, Geistiges Eigentum<\/strong>\u00a0<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>1. Soweit die Arbeitsergebnisse und\/oder die Arbeiten oder die gelieferten Waren unter Verwendung von Rechten an geistigem Eigentum, die dem Auftragnehmer &#8211; unter welcher Bezeichnung auch immer &#8211; zustehen, erstellt werden, bleibt der Auftragnehmer der Berechtigte. <\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftragnehmer gew\u00e4hrt dem Auftraggeber ein ausschlie\u00dfliches und nicht \u00fcbertragbares Nutzungsrecht auf unbestimmte Zeit in Bezug auf die betreffenden Rechte an geistigem Eigentum, wobei der Auftraggeber das Recht hat, das Material zu nutzen, aber nicht zu vervielf\u00e4ltigen und abgeleitete Werke zur Nutzung zu erstellen.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Erstellt der Auftragnehmer f\u00fcr den Auftraggeber auftragsgem\u00e4\u00df einen bestimmten, neuen Entwurf (Konzept, Engineering), bleibt das geistige Eigentum an diesem Entwurf nach der Lieferung beim Auftraggeber, jedoch unter der aufl\u00f6senden Bedingung, dass der Auftraggeber seine finanziellen Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Auftragnehmer in Bezug auf diesen Entwurf erf\u00fcllt hat.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Der Auftragnehmer hat das Recht, die bei der Ausf\u00fchrung eines Vertrages erworbenen Kenntnisse, Ideen, Entw\u00fcrfe und Abbildungen auch f\u00fcr andere Projekte, Arbeiten oder Zwecke zu verwenden, sofern keine streng vertraulichen Informationen des Auftraggebers Dritten zur Kenntnis gebracht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Abbildungen, Zeichnungen, Ma\u00df- und Gewichtsangaben, und andere nicht spezifizierte Daten usw., die in Katalogen und Prospekten enthalten sind oder die Angeboten oder Kostenvoranschl\u00e4gen beigef\u00fcgt oder in einem Vertrag erw\u00e4hnt sind, vermitteln einen allgemeinen Eindruck und sind nicht verbindlich. Diese Unterlagen und\/oder Daten bleiben Eigentum des Auftragnehmers und d\u00fcrfen ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers weder ganz noch teilweise kopiert oder Dritten zur Kenntnis gebracht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Besteht zwischen den Parteien eine Meinungsverschiedenheit \u00fcber die Rechte am geistigen Eigentum an den Arbeitsergebnissen des Auftrags, so wird bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgegangen, dass diese Rechte dem Auftragnehmer zustehen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Artikel 14. <strong>Aufl\u00f6sung und vorzeitige Beendigung des Vertrags<\/strong>\u00a0<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erf\u00fcllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzul\u00f6sen, wenn:<\/p>\n\n\n\n<p>a. der Auftraggeber seine Verpflichtungen aus dem Vertrag auch nach einer (schriftlichen oder m\u00fcndlichen) Mahnung nicht vollst\u00e4ndig oder nicht rechtzeitig erf\u00fcllt;<\/p>\n\n\n\n<p>b. der Auftragnehmer nach Abschluss des Vertrages von Umst\u00e4nden Kenntnis erlangt hat, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass der Auftraggeber die Verpflichtungen nicht erf\u00fcllen wird;<\/p>\n\n\n\n<p>c. der Auftraggeber bei Vertragsabschluss aufgefordert wurde, eine Sicherheit f\u00fcr die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit nicht geleistet wird oder unzureichend ist;<\/p>\n\n\n\n<p>d. der Auftragnehmer aufgrund von Verz\u00f6gerungen auf Seiten des Auftraggebers nicht mehr in der Lage ist, den Vertrag zu den urspr\u00fcnglich vereinbarten Bedingungen zu erf\u00fcllen;<\/p>\n\n\n\n<p>e. Umst\u00e4nde eintreten, die so beschaffen sind, dass die Erf\u00fcllung des Vertrages vom Auftragnehmer billigerweise nicht verlangt werden kann, oder wenn die unver\u00e4nderte Aufrechterhaltung des Vertrages billigerweise nicht verlangt werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Ist die Aufl\u00f6sung des Vertrages dem Auftraggeber zuzuschreiben, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz des direkt oder indirekt dadurch entstandenen Schadens, einschlie\u00dflich der Kosten.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Im Fall der Vertragsaufl\u00f6sung sind die Forderungen des Auftragnehmers gegen\u00fcber dem Auftraggeber in jedem Fall sofort f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Nimmt der Auftragnehmer aufgrund dieses Artikels 14 eine Aussetzung oder Aufl\u00f6sung des Vertrags vor, ist er nicht verpflichtet, dem Auftraggeber die dadurch entstandenen Sch\u00e4den und Kosten zu ersetzen.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Im Falle der Liquidation, des (Antrags auf) Zahlungsaufschubs, des Konkurses (Insolvenz) oder einer angeorndeten Pf\u00e4ndung zu Lasten des Auftraggebers steht es dem Auftragnehmer frei, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung zu k\u00fcndigen oder den Vertrag aufzul\u00f6sen, ohne dass der Auftragnehmer gegen\u00fcber dem Auftraggeber zum Schadenersatz oder anderem verpflichtet ist. In diesem Fall werden die Forderungen des Auftragnehmers gegen\u00fcber dem Auftraggeber sofort f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Storniert der Auftraggeber einen erteilten Auftrag ganz oder teilweise, werden die daf\u00fcr angefallenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden nach Ermessen des Auftragnehmers gesch\u00e4tzt oder mit einem Mindestbetrag von 15 % des Vertragspreises angesetzt. \u00a0<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Artikel 15. Sonstiges<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erf\u00fcllung des Vertrages zwischen den Parteien Dritte zu beauftragen und von diesen Arbeiten zur Vertragserf\u00fcllung ausf\u00fchren zu lassen. Der Auftragnehmer haftet nicht f\u00fcr etwaige Vers\u00e4umnisse dieser Dritten. Etwaige Unzul\u00e4nglichkeiten Dritter k\u00f6nnen dem Auftragnehmer nicht angelastet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Auftraggeber erm\u00e4chtigt den Auftragnehmer unwiderruflich, jederzeit das (Betriebs-)Gel\u00e4nde und das dazugeh\u00f6rige Grundst\u00fcck bzw. den Ort oder die Immobilie zu betreten, wo die vom Auftragnehmer zur Ausf\u00fchrung des Vertrags f\u00fcr den Auftraggeber ausgef\u00fchrten Arbeiten und\/oder die gelieferten Waren geliefert, montiert oder eingebaut worden sind, um dort eine Inspektion durchzuf\u00fchren, eine architektonische Bestandsaufnahme in Bezug auf den Zustand der Arbeiten und\/oder der Immobilie vorzunehmen und die gelieferten Waren (unter Eigentumsvorbehalt) zur\u00fcckzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Verst\u00f6\u00dft der Auftraggeber gegen die Bestimmung des vorgenannten Artikels 15.2, verwirkt er durch den blo\u00dfen Versto\u00df gegen diese Bestimmung \u2013 ohne dass ein Inverzugsetzen oder eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist &#8211; eine sofort f\u00e4llige Vertragsstrafe in H\u00f6he von EUR 20.000,00 f\u00fcr jeden Versto\u00df und EUR\u00a02.000,00 f\u00fcr jeden Tag, an dem der Versto\u00df andauert, bis zu einem H\u00f6chstbetrag von EUR 60.000,00, unbeschadet des Rechts des Auftragnehmers, vom Auftraggeber eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr den \u00fcber diese Vertragsstrafe hinausgehenden Schaden zu fordern.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Bestimmungen dieser Bedingungen, die ihrer Natur nach \u00fcber das Ende des Abkommens hinaus gelten sollen, bleiben auch danach in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Wenn und soweit sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferbedingungen als nichtig oder anfechtbar erweisen sollten, ber\u00fchrt dies die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht, und die Parteien werden eine neue Bestimmung vereinbaren, die der nichtigen oder anfechtbaren Bestimmung so weit wie m\u00f6glich entspricht.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Bei der Auslegung von Inhalt und Umfang dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ist stets der niederl\u00e4ndische Text ma\u00dfgebend.<\/p>\n\n\n\n<p>7. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Anspr\u00fcchen und\/oder Sch\u00e4den Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausf\u00fchrung des Vertrags Schaden erleiden und deren Ursache anderen als dem Auftragnehmer zuzuschreiben ist, einschlie\u00dflich der Anspr\u00fcche Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte an vom Auftraggeber zur Verf\u00fcgung gestellten Materialien oder Daten, die bei der Ausf\u00fchrung des Vertrags verwendet werden. Sollte der Auftragnehmer von Dritten aus diesem Grund in Anspruch genommen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer sowohl au\u00dfergerichtlich als auch gerichtlich zu unterst\u00fctzen und unverz\u00fcglich alles zu tun, was von ihm in diesem Fall erwartet werden kann. Ergreift der Auftraggeber keine angemessenen Ma\u00dfnahmen, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Ma\u00dfnahmen ohne Inverzugsetzung selbst zu ergreifen. Alle daraus resultierenden Kosten und Sch\u00e4den auf Seiten des Auftragnehmers und Dritten gehen zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.<\/p>\n\n\n\n<p>8. Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Datentr\u00e4ger, elektronische Dateien oder Software etc. zur Verf\u00fcgung, garantiert dieser, dass die Datentr\u00e4ger, elektronischen Dateien oder Software frei von Viren und M\u00e4ngeln sind.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Artikel 16. Wichtiger Hinweis<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>1. Der Vollst\u00e4ndigkeit halber weist der Auftragnehmer den Auftraggeber darauf hin, dass der Auftraggeber, soweit er Waren und\/oder Produkte des Auftragnehmers mit einer elektrischen oder hydraulischen Maschine bearbeitet oder auf andere Weise auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in den Boden einbringt, verpflichtet ist, bei den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden oder anderen Stellen Planunterlagen und Katasterkarten zu verlangen, zusammen mit etwaigen Bauzeichnungen des Grundst\u00fccks, auf denen (Rohr-)Leitungen aller Art und unterirdische Objekte dargestellt sind. Bei T\u00e4tigkeiten auf niederl\u00e4ndischem Grund und Boden ist der Auftraggeber nach dem niederl\u00e4ndischen Gesetz, einschlie\u00dflich dem Gesetz \u00fcber den Informationsaustausch \u00fcber oberirdische und unterirdische Netze und Netzwerke oder der Verordnung \u00fcber Erdbauunternehmen oder etwaiger diesem Gesetz nachfolgender Gesetze, verpflichtet, bei den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden oder dem Grundbuchamt eine KLIC-Meldung zu verlangen. \u00a0Es ist wichtig, dass sich der Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten einen \u00dcberblick \u00fcber den Untergrund, wie z.B. (Rohr-)Leitungen aller Art und andere Infrastruktureinrichtungen im Untergrund, verschafft, um Sach- und\/oder Personensch\u00e4den zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Eine Haftung bzw. Schadensersatzpflicht f\u00fcr Sach- und\/oder Personensch\u00e4den durch den Auftragnehmer ist jederzeit ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht eine KLIC Meldung f\u00fcr Arbeiten auf niederl\u00e4ndischem Grund und Boden bzw. nicht vollst\u00e4ndig alle Pl\u00e4ne, Bauzeichnungen und sonstige Informationen \u00fcber (Rohr-)Leitungen aller Art und unterirdische Objekte f\u00fcr Arbeiten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt hat und sich nicht nachweislich vor den Arbeiten einen Einblick in den Boden und den Untergrund verschafft hat.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Artikel 17. Anwendbares Recht und Streitigkeiten<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>1. Auf alle vom Auftragnehmer abgeschlossenen und abzuschlie\u00dfenden Vertr\u00e4ge und sonstigen Rechtsverh\u00e4ltnisse zwischen den Parteien findet ausschlie\u00dflich niederl\u00e4ndisches Recht Anwendung. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts\u00fcbereinkommens von 1980 ist ausgeschlossen..<\/p>\n\n\n\n<p>2. Alle Streitigkeiten &#8211; auch solche, die nur von einer der Parteien als solche angesehen werden -, die sich im Zusammenhang mit einem Vertrag, auf den diese Bedingungen ganz oder teilweise Anwendung finden, oder im Zusammenhang mit anderen Vertr\u00e4gen, die sich aus einem solchen Vertrag ergeben, ergeben, werden vom zust\u00e4ndigen Gericht in &#8217;s-Hertogenbosch in den Niederlanden entschieden, es sei denn, dass eine zwingende gesetzliche Bestimmung etwas anderes vorschreibt. Davon unber\u00fchrt bleibt das Recht des Auftragnehmers, mit dem Auftraggeber zu vereinbaren, die Streitigkeit durch ein unabh\u00e4ngiges Schiedsgericht, eine Schlichtung oder durch ein verbindliches Gutachten zu schlichten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Kontakt<\/h3>\n\n\n\n<p>Postanschrift: Liessentstraat 9a, 5405 AH Uden<br>Handelsregisternummer Kammer von Handel: 78743168<br>Telefonnummer: +31 413 700 133<br>E-Mail-Adresse: <a href=\"mailto:info@firstbasegroundscrews.de\">info@firstbasegroundscrews.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Die Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung FIRST BASE Ground Screws Benelux B.V. (nachstehend &#8222;FIRST BASE&#8220; genannt), mit Sitz in Uden, betreibt einen professionellen Gro\u00dfhandel, der sich haupts\u00e4chlich mit dem Handel und der Lieferung von Schraubfundamenten und verwandten Artikeln befasst. Alle Aktivit\u00e4ten werden sowohl in den Niederlanden als auch im Ausland ausge\u00fcbt. 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